Haväng och Vitemölla strandbackar, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Reiseführer: Öppen data
Aktionen
Beschreibung
Bei Vitemölla treffen sich der Sand und das Meer. Der Sandstrand fühlt sich endlos an und mit den Füßen im Sand sieht man die Küstenlinie in Richtung Stenshuvud und Blekinge. Vitemölla ist vielleicht am besten bekannt für seinen einzigartigen Sandstäbchen, aber hier können Sie auch belaubte Laubwälder, einen knallenden Bach, sowie knotige Pinienbäume, die Schatten an sonnigen Sommertagen bieten. Quelle: Bezirksrat
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Bild: 2013
Größe: 262 Hektar
Gemeinde: Simrishamn
Management: Stiftung für Freizeitgebiete in Skåne durch die Skåne Stiftung
Schutzart: Naturschutzgebiet und Natura 2000
Anleitung
Fahren Sie, fahren Sie kollektiv oder nehmen Sie das Auto hier. Karte und Richtung über Google Karten oder Koordinaten (WGS84).
Verordnungen
**Für den Gerichtshof für Menschenrechte gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen. * *
Es ist beispielsweise verboten:
- einen Hund unverbunden haben oder in einer Leine, deren Länge 5 Meter überschreitet
- Beförderung eines Hundes während des Zeitraums vom 1. Juni bis 31. August in dem in Anhang 2 genannten Gebiet Feuer außerhalb von bestimmten Orten Holz und Stäbe sammeln Zelte
- Caravan/hus Auto zwischen 00:00 - 06:00 Fahrt außerhalb der ausgewiesenen Bereiche oder Gelenke Orientierung organisieren oder verdrillte Tracks bauen
[Annnex 2, Haväng und Vitemölla beachbacks Pdf, 1 MB, öffnet in neuem Fenster.](https://www.lansstyrelsen.se/download/18.2e0f9f621636c84402728616/1528363488759/Hav%C3%A4ng %20 und %20%C3%C3%B6%
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine Auswahl von Regeln ist.
Volle Regeln für Besucher
Neben Vorschriften und Verboten in anderen Gesetzen und Vorschriften ist es verboten,
- Beschädigung von festen natürlichen Objekten oder Oberflächenbildung, wie Schnitzen in Bäumen; Feuer außerhalb des Administrators gesetzt Kamine; Wohnwagen, Wohnmobil oder gleichwertig am Arbeitsplatz zwischen 00:00 – 06:00 Uhr, Zelt,
- Pflanzen, Moosen, Flechten oder Venerierungspilze abholen, aufgraben oder anderweitig schaden;
- absichtlich brechen oder sammeln und entführen oder feuern totes Holz;
- absichtlich störende Tierwelt,
- mit Hunden oder anderen Haustieren, die nicht in Leine gehalten werden. Die Länge des Kupfers darf 5 Meter nicht überschreiten. mit einem Hund oder anderen Haustieren während des Zeitraums vom 1. Juni bis 31. August in dem in Anhang II genannten Gebiet;
- Fahrt außer dem eigens bezeichneten Pfad oder Bereich des Administrators;
- Kraftfahrzeuge durchführen;
- die Einrichtung eines Schiffes oder eines anderen Schiffes, das einen Tag überschreitet; Insekten, Spinnen, Schalen oder andere Wirbeltiere außer durch Klopfen, Handpflücken oder andere selektive Verfahren mit anschließender Wiederentlease innerhalb des Naturschutzgebietes erfassen; Anbringen der Platine, des Zeichens, der Beschriftung, des Posters oder damit der vergleichbaren Vorrichtung;
Außerdem ist es verboten, ohne den Staat des Bezirksverwaltungsrates:
Bereitstellung von Geocachern oder anderen fremden Objekten;
Schließlich ist es verboten, ohne die Zustimmung des Administrators:
Organisieren Sie Orientierung oder bauen Sie verdrillte Spuren.
[Annnex 2, Haväng und Vitemölla beachbacks Pdf, 1 MB, öffnet in neuem Fenster.](https://www.lansstyrelsen.se/download/18.2e0f9f621636c84402728616/1528363488759/Hav%C3%A4ng %20 und %20%C3%C3%B6%
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.
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