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Angeln/Fischen ist vom 15. September bis 31. Mai verboten | Schongebiet

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Beschreibung

Jegliches Angeln ist vom 15. September bis 31. Mai verboten (FIFS 2004:36). Das Verbot gilt nicht für Berufsfischer, die Aale mit Unterstützung von Aalfanggenehmigungen und individuellen Rechten fischen. Wenn es aus Sicht des Fischereischutzes zulässig ist, kann die Provinzialregierung Ausnahmen von diesen Vorschriften für diejenigen bewilligen, die mit Unterstützung einer Angelkarte für den Fischfang auf andere Arten als Hecht fischen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nähere Bedingungen für Genehmigungen festlegen.

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