Sperrgebiet

Spezielle Vorschriften für das Angeln/ Fischen | Schongebiet Mörrumsån C

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Beschreibung

Der Lachs- und Forellenfang ist vom 1. September bis 31. Dezember verboten.

Das Angeln mit Waden-, Waden- und Lachsschnüren ist verboten. Das Verbot gilt nicht für Tobisnot.

Schleppangeln und Otterfischen sind vom 1. August bis 31. Dezember verboten. Während der zulässigen Zeit dürfen maximal sechs Köder pro Boot gleichzeitig beim Trolling und Otterfischen verwendet werden.

Das Angeln mit Netzen ist vom 1. April bis 15. Oktober verboten, teilweise auch zum Wochenwechsel ab Freitag um 09.00 bis Sonntag um 16 Uhr und an anderen Wochentagen ab 09.00 bis 16 Uhr

Beim Fischen mit Netzen dürfen nur einfache, auf dem Grund stehende Fischernetze mit einer Tiefe von höchstens zwei Metern in vertikaler Ausdehnung und einer Maschenstärke von höchstens drei Kilogramm verwendet werden. Abweichend hiervon darf jedoch Folgendes verwendet werden:

Heringsschnur mit einer Maschenweite von höchstens 50 Millimetern Diagonalmaß,

Kabeljau netto vom 15. Oktober bis 31. März. Beim Fischen mit Dorschnetzen darf die Spitze des Geräts nicht näher als sechs Meter an der Wasseroberfläche angebracht werden.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Angeln Angeln
  • Sperrgebiet Sperrgebiet

Kontakt

Adresse

Blekinge Arkipelag Kurpromenaden 4 372 36 Ronneby

E-Mail-Adresse

Team ARK56

team@ark56.se

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