Naturschutzgebiet

Skärva, Naturreservat

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Aktionen

Beschreibung

Der Gutshof Skärva Herrgård wurde Ende des 18. Jahrhunderts gebaut und ist von artenreichen Edellaubwäldern umgeben, in denen Efeu die Bäume emporklettert. Das Landschaftsbild setzt sich aus Stränden, Wiesen, Weiden, Hainen und Niedermooren zusammen.

Der Name Skärva bezieht sich vermutlich auf die zahlreichen Steinblock-Ansammlungen in dieser Gegend, die auf Schwedisch „skärv“ genannt werden. Skärva Herrgård, den der Schiffsbauer Fredrik Henrik af Chapman erbauen ließ, wurde 1975 zusammen mit dem angrenzenden Park zum Baudenkmal erklärt.

In dem Schutzgebiet wächst Edellaubwald mit u.a. Buchen, Eichen, Eschen, Linden und Hainbuchen. Im Frühjahr ist der Boden von Buschwindröschen, Wald-Gelbstern, Dunklem Lungenkraut, Zwiebel-Zahnwurz und vielen anderen Kräutern bedeckt. Wiesen mit altem Baumbestand und offene Naturweiden und Strandwiesen sorgen für eine Fauna und Flora von großer Vielfalt. Die alten Bäume bieten Flechten, Baumpilzen und Insekten einen Lebensraum.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. Sie verbieten u.a., das Zelten bzw. Wohnwagen-Camping. Hunde müssen an der Leine bleiben.

Quelle: Provinzialregierung

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Schutzjahr: 1995

Gemeinde: Karlskrona

Zeichen: Herrliche Landschaft, kostbare Wälder, Strände, Wiesen, Haws, Lunds, Meeresumwelt

Fläche: 230 Hektar, davon 160 Hektar Land und 70 Hektar Wasser

Eigentümer: Privat

Geschäftsführung: Bezirksverwaltung Blekinge

Schutzform: Naturschutzgebiet und Natura 2000

Anleitung

Folgen Sie ab der E22 den braun-weißen Schildern. Von Westen kommend biegen Sie am Trafikplats 61 in Nättraby ab, von Osten kommend am Trafikplats 62 bei Ryttarliden. Die nächstgelegene Bushaltestelle Skärva liegt ca. 300 Meter nördlich des Naturschutzgebiets.

Verordnungen

Sie sind willkommen, Screen zu besuchen, aber beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist,

  • Graben oder anderweitig beschädigen solide natürliche Objekte oder Oberflächenbildung
  • Beschädigung von Steinmauern und Anbauschwellen
  • andere Kraftfahrzeuge als auf den vorgesehenen Straßen und Parkplätzen ausführen Pflanzen oder Schäden, die lebende oder tote Bäume unzumutbar in die Tierwelt eingreifen Kein verknüpfter Hund Zelt oder Einrichtung eines Wohnwagens
  • Anbringen von Malerei, Plakat, Poster, Schild, Inschrift oder damit vergleichbarem Gerät störende Nutzung von Radio, Tonträgern oder sonst störende Geräusche Fahrt oder Fahrrad, außer auf Straßen.

Ohne Erlaubnis des County Administrative Board, werden Sie nicht entweder

wissenschaftliche Forschungs- oder Forschungsaktivitäten im Waldgebiet oder im Naturbierland
Pilze abholen und Insekten sammeln.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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