Naturschutzgebiet

Skärva, Naturreservat

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Aktionen

Beschreibung

Der Gutshof Skärva Herrgård wurde Ende des 18. Jahrhunderts gebaut und ist von artenreichen Edellaubwäldern umgeben, in denen Efeu die Bäume emporklettert. Das Landschaftsbild setzt sich aus Stränden, Wiesen, Weiden, Hainen und Niedermooren zusammen.

Der Name Skärva bezieht sich vermutlich auf die zahlreichen Steinblock-Ansammlungen in dieser Gegend, die auf Schwedisch „skärv“ genannt werden. Skärva Herrgård, den der Schiffsbauer Fredrik Henrik af Chapman erbauen ließ, wurde 1975 zusammen mit dem angrenzenden Park zum Baudenkmal erklärt.

In dem Schutzgebiet wächst Edellaubwald mit u.a. Buchen, Eichen, Eschen, Linden und Hainbuchen. Im Frühjahr ist der Boden von Buschwindröschen, Wald-Gelbstern, Dunklem Lungenkraut, Zwiebel-Zahnwurz und vielen anderen Kräutern bedeckt. Wiesen mit altem Baumbestand und offene Naturweiden und Strandwiesen sorgen für eine Fauna und Flora von großer Vielfalt. Die alten Bäume bieten Flechten, Baumpilzen und Insekten einen Lebensraum.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. Sie verbieten u.a., das Zelten bzw. Wohnwagen-Camping. Hunde müssen an der Leine bleiben.

Quelle: Provinzialregierung

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Schutzjahr: 1995

Gemeinde: Karlskrona

Zeichen: Landgutlandschaft, wertvolle Wälder, Strände, Wiesen, Haws, Lunds, Meeresumwelt

Fläche: 230 Hektar, davon 160 Hektar Land und 70 Hektar Wasser

Grundbesitzer: Privat

Leitung: Bezirksrat Blekinge

Schutzform: Naturschutzgebiet und Natura 2000

Anleitung

Folgen Sie ab der E22 den braun-weißen Schildern. Von Westen kommend biegen Sie am Trafikplats 61 in Nättraby ab, von Osten kommend am Trafikplats 62 bei Ryttarliden. Die nächstgelegene Bushaltestelle Skärva liegt ca. 300 Meter nördlich des Naturschutzgebiets.

Verordnungen

Sie sind willkommen, Screen zu besuchen, aber bedenken Sie, dass es nicht erlaubt,

  • Ausgraben oder sonstige Beschädigungen fester natürlicher Gegenstände oder Oberflächenbildung
  • Schäden an Steinmauern und Anbauschwellen
  • andere Kraftfahrzeuge als auf den vorgesehenen Straßen und Parkplätzen durchführen Pflanzen graben oder lebende oder tote Bäume schädigen Ungebührliche Eingriffe in die Tierwelt Kein verbundener Hund Zelt oder Aufstellung eines Wohnwagens
  • Anbringen von Malerei, Plakat, Plakat, Zeichen, Inschrift oder damit vergleichbare Einrichtung störende Verwendung von Funkgeräten, Tonbandgeräten oder anderen störenden Geräuschen Fahren oder Fahrrad außer auf Straßen.

Ohne Erlaubnis des Bezirksverwaltungsrats, werden Sie entweder nicht

wissenschaftliche Forschung oder Forschung in Wald- oder Naturkäferland
Pick Pilze und sammeln Insekten.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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