Naturschutzgebiet

Eriksberg naturreservat

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Beschreibung

In einem der größten Wildgehege Europas können Sie vom Auto aus Rothirsche, Damhirsche, Davidshirsche, Mufflons, Wildschweine und Wisente beobachten.

Hier befinden sich die Katenruinen eines alten Gutes in einer Landschaft, die stark von Weidewirtschaft geprägt ist und, vor allem in alten Baumbeständen, hohe Naturwerte birgt.

1938 erwarb Bengt Berg dieses Land und machte es zu einem biologischen Versuchsgebiet. Damit endete die landwirtschaftliche Nutzung und man ließ die alten Katen verfallen.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. Sie verbieten u.a. das Mitführen von Hunden, das Feuermachen sowie das Zelten bzw. Campen in Wohnwagen oder Wohnmobilen.

Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Preisen find Sie auf der Webseite von Erikberg Vilt & Natur: (http://eriksberg.se/).

Quelle: Provinzialregierung Blekinge

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Sicherheit Jahre:** 1976

** Kommune:** Karlshamn

** Zeichen:** Küstenlandschaft mit kostbarem Wald, Kiefernwald, Blattwald, Giesswald, enbusque Land, baumbestandene und offene Weiden, Heide und Wiesen, Meeresstrand, Gießland, Algen, Insel, Seen und Teiche; Kulturgeschichte mit u.a. Torfen; Wildpark.

Areal: Etwa 900 Hektar davon 790 Hektar Land und 110 Hektar Wasser

Eigentümer:** Eriksberg Vilt & Natur AB

== Weblinks ==== Einzelnachweise ==

Schutz:** Naturschutzgebiet und Natura 2000

Anleitung

Folgen Sie auf der E22 südlich von Åryd zwischen Hällaryd und Bräkne-Hoby der Beschilderung.

Verordnungen

Sie sind willkommen, Eriksberg zu besuchen, aber beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:

  • Betreten Sie die eingezäunte Fläche von Dragsö für einen anderen Zeitraum des Jahres als in der Periode 15. Juni - 31. August
  • mit Ausnahme dessen, was bei dem Zugang zu Dragsö vor sich geht, in das eingezäunte Gebiet in einem anderen Umfang ein, als der Kreisverwaltungsrat beschließt, oder in dem vom Grundbesitzer zulässigen Umfang Schäden an Land oder Vegetation
  • Schäden Steinmauern, Geländer und Baugrund Störung der Tierwelt mit einem Hund Schäden an wachsenden oder toten Bäumen und Sträuchern oder Vegetation
  • Zelt oder Wohnwagen oder Wohnmobil Feuer machen störende Verwendung von Radio, CD-Playern oder dergleichen, Musik spielen oder Geräusche erzielen
  • andere Kraftfahrzeuge als auf bestimmten Straßen Ein Boot mitbringen.

Ohne Erlaubnis des Bezirksverwaltungsrats, werden Sie auch nicht:

Tiere oder Pflanzen zu sammeln oder wissenschaftliche Forschungen mit Probenahme oder Installation von Ausrüstung durchzuführen.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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