Naturschutzgebiet

Rollsö naturreservat

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Beschreibung

Rollsö und Rolsöflöt waren früher militäres Sperrgebiet.

Die nördlichen Strände der Insel bestehen größtenteils aus Klippen, aber es gibt auch eine kleine sandige Badebucht.

Hier wächst ein lichter Birkenwald mit einem gewissen Anteil von Vogelbeer- und Vogel-Kirschbäumen. Die höchsten Teile der Insel erheben sich gut 8 Meter über das Meer.

Die Verteidigungsanlage Rollsö war Teil der Luftabwehr von Karlskrona und im Zweiten Weltkrieg lagen hier ein Luftschutzbunker und Baracken.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. Sie verbieten u.a. frei laufende Hunde/Katzen und das Zelten für mehr als 24 Stunden. Feuermachen ist nur an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

Quelle: Provinzialregierung

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Schutzjahr: 2010

** Kommune:** Karlskrona

** Charakter:** Archipel, Outdoorleben

**Areal: 71 Hektar, davon 9,6 Hektar Land und 61,4 Hektar Wasser

** Markeninhaber ** Staat

== Weblinks ==== Einzelnachweise ==

Schutzform: Naturschutzgebiet

Anleitung

Das Naturschutzgebiet liegt im westlichen Teil des Schärengartens von Karlskrona und umfasst die beiden Inseln Rollsö und Rollsöflöt sowie das umliegende Gewässer. Rollsö liegt in Nähe des Zentrums von Karlskrona, westlich der Insel Saltö im Danmarkfjärd. Das Naturschutzgebiet ist nur mit dem Boot erreichbar.

Am Landungssteg in Vanösund können Segelboote mit etwas größerem Tiefgang festmachen und an der gesamten Nordhälfte der Insel bieten die Felsenklippen gute Vertäungsmöglichkeiten.

Verordnungen

Sie sind willkommen, Rollsö zu besuchen, aber beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:

Bodenschäden

  • feste natürliche Gegenstände oder Oberflächenbildung zerstören oder beschädigen Schäden Reste von der militärischen Nutzung der Insel
  • die Schäden an der Tierwelt, die durch Wachsen oder toten Faden und Sträuchern oder Vegetation verursacht werden, übermäßig beeinträchtigen mit einem Hund oder einer Katze, die nicht verbunden ist Zelten mehr als drei Tage in einer Entfernung Feuern Sie anders als im vorgesehenen Kamin
  • den Bereich des Wettbewerbs oder der Ausübung zu nutzen, die für die Natur oder das öffentliche Leben im Freien störend erscheinen können
  • Anbringen von Malerei, Plakat, Plakat, Zeichen, Inschrift oder damit vergleichbare Einrichtung Wirbellose so zu erfassen und zu sammeln, dass ihre Biotope oder Fortpflanzungsumgebungen beschädigt oder zerstört werden.

Ohne Erlaubnis des Bezirksverwaltungsrats, werden Sie auch nicht:

Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten mit Probenahme oder Installation von Geräten.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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