Naturschutzgebiet

Wallanders Åbacka naturreservat

Naturschutzgebiet

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Beschreibung

Die mittelalterliche Landstraße „Konglijden“ führt durch den südlichen Teil des Naturschutzgebiets, dessen Kerngebiet aus buchendominiertem Wald besteht. Die fichtendominierten Teile litten im Jahr 2005 stark unter dem Sturm Gudrun.

Im Naturschutzgebiet leben mehrere Tierarten, die auf der roten Liste bedrohter Arten stehen. Vogelarten wie Schwarzspecht, Kleinspecht, Grünspecht und Kernbeißer nisten nahezu jedes Jahr hier und am Fluss können Eisvogel, Wasseramsel und Otter beobachtet werden.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. So sind u.a. Zelten und Wohnwagen- oder Wohnmobil-Camping sowie das Feuermachen verboten. Reiten/Radfahren ist nur auf speziellen Wegen erlaubt. Hunde sind an der Leine zu halten (außer während der Jagd).

Quelle: Provinzialregierung

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Bildjahr: 1999

Gemeinde:** Ronneby

** Charakter:** Buchwald, Wald

Größe:** 29 Hektar

** Markeninhaber ** Staat

== Weblinks ==== Einzelnachweise ==

Schutz:** Naturschutzgebiet und Natura 2000

Anleitung

Im Naturschutzgebiet gibt es keine öffentliche Straße. Am einfachsten erreichen Sie es über Bergamåla von Süden her, indem Sie zu Fuß ca. 1,5 km dem Blekingeleden folgen, der hier mit dem „Kongslijden“ identisch ist. Fahren Sie von Ronneby Richtung Saxemara und biegen Sie direkt hinter Härstorpssjön außerhalb von Ronneby Richtung Bergamåla ab. Nach ca. 3 km kommen Sie nach Bergamåla Hallar, wo der Fahrweg in den Wanderweg Blekingeleden übergeht. Stellen Sie das Auto hier ab und folgen dem Wanderweg in nördlicher Richtung. Nach 1,5 km folgt der Weg der südlichen Grenze des Naturschutzgebiets bis zur Brücke über das Flüsschen Vierydsån. Direkt beim Blekingeleden liegt ein Rastplatz.

Verordnungen

Sie sind willkommen, Wallanders Åbacka zu besuchen, aber beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:

  • Graben, Bohren, Meißeln oder auf andere Weise Zerstörung oder Beschädigung fester Gegenstände oder Oberflächenbildung; Steinmauern verletzt, die Tierwelt übermäßig stören, Lassen Sie einen Hund außer der Jagd frei.
  • Schäden an Bäumen oder Sträuchern oder Vegetation durch Ausgraben von Pflanzen, trockene Bäume und Stümpfe entfernen,
  • Zelt oder Wohnwagen oder Wohnmobil, Feuer machen, die störende Verwendung von Funkgeräten, Tonbandgeräten oder auf andere Weise störende Geräusche erzeugen;
  • den Bereich der Übungen verwenden, die störend auf das öffentliche Leben im Freien in der Reserve wirken;
  • Anbringen von Bildern, Plakaten, Plakaten, Schildern, Inschriften oder damit vergleichbaren Geräten; Reiten und fahren andere als auf Straßen.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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