Naturschutzgebiet

Hästholmen-Ytterön, Naturreservat

Naturschutzgebiet

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Aktionen

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Hästholmen-Ytterön ist ein Schärengebiet von hohem kulturhistorischem Wert. Die Inseln bestehen hauptsächlich aus Felsböden, Wachholderheiden und Strandwiesen.

Ein Großteil des Naturschutzgebiets ist jedoch Meerfläche. Der Mensch hat die Kulturlandschaft auf den Insel im Laufe der Jahrhunderte durch Kleinlandwirtschaft geprägt. Auf den Strandwiesen und Heiden grasten Kühe und in den Eichenwäldern konnten sich Schweine an Eicheln fett fressen. Die Mahd auf den tief gelegenen Wiesen lieferte das Winterfutter für das Vieh und Äcker wurden bestellt.

Als im 19. Jahrhundert die Bevölkerungszahl zunahm, veränderte sich die Landschaft radikal. Die Wälder wurden kleiner, die Ackerflächen weiteten sich aus. Daraus resultierte eine offene Landschaft, die zum großen Teil noch heute besteht. Zur Bewahrung dieser wertvollen Kulturlandschaft müssen die Flächen auch weiterhin durch Weidewirtschaft, Mahd und Ackerbau offen gehalten werden.

Auf Hästholmen-Ytterön dominieren flache Felsböden und Grasheiden mit großem Wachholderbestand. Charakteristisch für dieses Gebiet sind die langen, schmalen Bruchtäler, die die Landschaft durchschneiden. Diese Täler wurden im Laufe der Geschichte für den Ackerbau genutzt und manche Äcker werden bis heute bestellt.

Nördlich von Hästholmns By breiten sich große Strandwiesen aus. Diese liegen auf ehemaligen Meeresbuchten und am Ufer wachsen salzbeständige Pflanzenarten wie Bodden-Binse, Strand-Salzschwaden, Strand-Milchkraut, Strand-Grasnelke und Strand-Dreizack.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. Sie verbieten u.a. frei laufende Hunde und das Wohnwagen-Camping und Zelten für mehr als 48 Stunden. Feuermachen und Parken sind nur an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

Quelle: Provinzialregierung

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Schutzjahr: 1975. Der aktualisierte Entscheidungs- und Verwaltungsplan vom 20. Dezember 2024 wird angefochten. C-Bestimmungen gelten wie oben.

Gemeinde: Karlskrona

Charakter: Kleine Anbaulandschaft in Archipelago-Umgebung, Weide auf Inseln, Klippen, Stränge, Meeresumwelt

Fläche: 1152 Hektar, davon 392 Hektar Land und 760 Hektar Wasser

Eigentümer: Privat

Geschäftsführung: Bezirksverwaltung Blekinge

Schutzform: Naturschutzgebiet und Natura 2000

Anleitung

Biegen Sie in Jämjö von der E22 in Richtung Torhamn ab und folgen Sie der Beschilderung nach Yttre Park. Dort legt die Kabelfähre ab. Im Sommer können Sie auch das Schären-Passagierschiff von Karlskrona nehmen.

Verordnungen

Sie sind herzlich eingeladen, Hästholmen-Ytterön zu besuchen, aber denken Sie daran, dass es nicht erlaubt ist:

  • oder Stein, auf Land oder in Wasser, oder um Steine zu leiten oder zu entfernen, Pflanzen auf Land oder in Wasser aufgraben oder aufziehen, die Tierwelt nicht zu stören,
  • Schäden lebend oder tot, stehend oder liegend Bäume und Sträucher, sowie Entführen oder Brennen von toten Brennholz,
  • Beizung von Moosen, Flechten oder Veneratingpilzen, andere als das, was für die Kunstbestimmung sinnvoll erforderlich ist,
  • Pflanzen, Pilze oder Tiere so erfassen oder sammeln, dass ihre Lebensräume beschädigt oder zerstört werden; Steinmauern, Anbauschwellen oder andere kulturelle historische Überreste zu beschädigen;
  • Einführung des Gebiets der außerirdischen Pflanzen-, Pilz- oder Tierarten,
  • Pflanzen, Pflanzen, Pflanzen, Tiere, Pilze oder andere Organismen (nicht für die Anpflanzung und Aussaat in Ackerland, siehe Åkermark, Anhang 2a "Regulatorische Gebiete");
  • Parken oder Einrichten von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Anhängern oder dergleichen, ausgenommen für den vorgesehenen Parkplatz. Auf dem Parkplatz, der Parkplatz oder der Bau des Wohnmobils, kann die Wohnwagen nur zwischen 05:00-24:00 Uhr stattfinden,
  • Leerlaufmotor (mehr als eine Minute) oder Motor-Ladeeinheiten verwenden;
  • verankern, hinzufügen oder ziehen Sie ein Boot oder andere Wasserfahrzeuge außer während eines vorübergehenden Aufenthaltes (maximal zwei Tage) in der Gegend. Das Verbot gilt nicht für bestehende Einzeldocks oder andere Einrichtungsboote.
  • Ankerboote oder andere Wasserfahrzeuge in Gebieten mit Annexionsverbot gemäß Anhang 2a "Regulationskarte",
  • Zelt oder anderes Lager für mehr als zwei Tage,
  • Feuer machen oder Grills verwenden, andere als im speziell zubereiteten Grillplatz,
  • tragen unverbindliche Hunde in der Reserve, außer bei Rindern und Jagd, und bei Verletzungen. Bei Herding und Jagd sind für jeden Zweck geeignete Hunde und Tierarten zu verwenden.

Außerdem ist es verboten, ohne den Staat des Bezirksverwaltungsrates:

Prüfungen durchführen, die Probenahmen, Markierungen, Sammeln, Fangen, Einbau von Ausrüstungen oder andere Auswirkungen auf die natürliche Umgebung abdecken
Siegelcremes verwenden oder andere Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen der Fischbestände zu verhindern;
Nutzung des Wettbewerbs-, Veranstaltungs- oder sonstigen organisierten Aktivitäten, die in der Natur oder im Freien störend auftreten können;
4. Einrichtung von Gemälden, Plakaten, Plakaten, Zeichen, Schnipsel, Bleimarkierung, Inschrift oder vergleichbares Gerät, außer temporär (maximal eine Woche) in Verbindung mit organisierten Outdoor-Aktivitäten oder in Verbindung mit der Jagd.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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