Naturschutzgebiet

Hästholmen-Ytterön, Naturreservat

Naturschutzgebiet

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Aktionen

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Hästholmen-Ytterön ist ein Schärengebiet von hohem kulturhistorischem Wert. Die Inseln bestehen hauptsächlich aus Felsböden, Wachholderheiden und Strandwiesen.

Ein Großteil des Naturschutzgebiets ist jedoch Meerfläche. Der Mensch hat die Kulturlandschaft auf den Insel im Laufe der Jahrhunderte durch Kleinlandwirtschaft geprägt. Auf den Strandwiesen und Heiden grasten Kühe und in den Eichenwäldern konnten sich Schweine an Eicheln fett fressen. Die Mahd auf den tief gelegenen Wiesen lieferte das Winterfutter für das Vieh und Äcker wurden bestellt.

Als im 19. Jahrhundert die Bevölkerungszahl zunahm, veränderte sich die Landschaft radikal. Die Wälder wurden kleiner, die Ackerflächen weiteten sich aus. Daraus resultierte eine offene Landschaft, die zum großen Teil noch heute besteht. Zur Bewahrung dieser wertvollen Kulturlandschaft müssen die Flächen auch weiterhin durch Weidewirtschaft, Mahd und Ackerbau offen gehalten werden.

Auf Hästholmen-Ytterön dominieren flache Felsböden und Grasheiden mit großem Wachholderbestand. Charakteristisch für dieses Gebiet sind die langen, schmalen Bruchtäler, die die Landschaft durchschneiden. Diese Täler wurden im Laufe der Geschichte für den Ackerbau genutzt und manche Äcker werden bis heute bestellt.

Nördlich von Hästholmns By breiten sich große Strandwiesen aus. Diese liegen auf ehemaligen Meeresbuchten und am Ufer wachsen salzbeständige Pflanzenarten wie Bodden-Binse, Strand-Salzschwaden, Strand-Milchkraut, Strand-Grasnelke und Strand-Dreizack.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. Sie verbieten u.a. frei laufende Hunde und das Wohnwagen-Camping und Zelten für mehr als 48 Stunden. Feuermachen und Parken sind nur an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

Quelle: Provinzialregierung

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Skyddsår: 1975. Uppdaterat beslut och skötselplan från december 2024 är överklagat. C-föreskrifter gäller enligt ovan.

Kommun: Karlskrona

Karaktär: Småskaligt odlingslandskap i skärgårdsmiljö, betesmark på öar, klippor, strandängar, marin miljö

Areal: 1152 hektar, varav 392 hektar land och 760 hektar vatten

Markägare: Privat

Förvaltare: Länsstyrelsen Blekinge

Skyddsform: Naturreservat och Natura 2000

Anleitung

Biegen Sie in Jämjö von der E22 in Richtung Torhamn ab und folgen Sie der Beschilderung nach Yttre Park. Dort legt die Kabelfähre ab. Im Sommer können Sie auch das Schären-Passagierschiff von Karlskrona nehmen.

Verordnungen

Sie sind herzlich eingeladen, Hästholmen-Ytterön zu besuchen, aber denken Sie daran, dass es nicht erlaubt ist:

  • oder Stein, an Land oder in Wasser, oder zum Relais oder Entfernen von Stein, die Pflanzen an Land oder in Wasser graben oder aufziehen, die Tierwelt übermäßig stören,
  • lebendige oder tote Schäden, stehende oder liegende Bäume und Sträucher sowie Entführung oder Verbrennung von totem Brennholz,
  • Moose, Flechten oder verehrende Pilze, andere als das, was für die Bestimmung der Kunst vernünftig benötigt wird;
  • Pflanzen, Pilze oder Tiere so einzufangen oder zu sammeln, dass ihre Lebensräume beschädigt oder zerstört werden; Schäden an Steinmauern, Anbauschwellen oder anderen kulturellen historischen Überresten;
  • Einführung des Gebiets von Pflanzen-, Pilz- oder Tierarten,
  • Pflanzen, Tiere, Pilze oder andere Organismen (nicht anwendbar auf die Anpflanzung und Aussaat in Ackerflächen, siehe Åkermark, Anlage 2a "Regulatorische Gebiete";
  • Parken oder Einrichten von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Anhängern oder dergleichen, ausgenommen zum Zweck des Stellplatzes. Auf dem Stellplatz, dem Parkplatz oder dem Bau des Wohnmobils kann der Wohnwagen nur zwischen 05:00-24:00 Uhr stattfinden,
  • Leerlaufmotor (mehr als eine Minute) oder Motorladegeräte verwenden;
  • Anker, Hinzufügen oder Ziehen eines Bootes oder anderer Wasserfahrzeuge außer während eines vorübergehenden Aufenthalts (maximal zwei Tage) im Gebiet. Das Verbot gilt nicht für bestehende einzelne Docks oder andere Aufstellungsboote.
  • Ankerboote oder andere Wasserfahrzeuge in Gebieten mit Ankerverbot gemäß Anhang 2a "Verordnungskarte,"
  • Zelt oder anderes Lager für mehr als zwei Tage,
  • andere als in speziell zubereiteten Grillplätzen Feuer machen oder Grill verwenden;
  • Hunde, die in der Reserve nicht miteinander verbunden sind, mit Ausnahme von Rindern und Jagd und bei Verletzungen. Bei Herden und Jagen sind Hunde zu verwenden, die für jeden Zweck geeignet sind, und Tierarten.

Darüber hinaus ist es verboten, dass ohne den Staat des Bezirksverwaltungsrats

Durchführung von Untersuchungen über Probenahme, Kennzeichnung, Sammlung, Fallfang, Installation von Geräten oder sonstige Auswirkungen auf die natürliche Umwelt
Siegelcremes verwenden oder andere Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen der Fischbestände zu verhindern;
den Bereich Wettbewerb, Veranstaltungen oder andere organisierte Tätigkeiten zu nutzen, die in der Natur oder im öffentlichen Außenleben störend erscheinen können;
4. Installieren von Gemälden, Plakaten, Plakaten, Schildern, Schnipseln, Bleimarkierungen, Inschrift oder vergleichbarem Gerät, ausgenommen temporäre (maximal eine Woche) im Zusammenhang mit organisierten Outdoor-Aktivitäten oder im Zusammenhang mit der Jagd.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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